Erste Beratung
Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs werden Sie über die Höhe des Stundenansatzes und die Grundlagen ihrer Rechnungsstellung informiert. Bei der Festsetzung des Stundenansatzes wird die finanzielle Situation der Klientinnen und Klienten soweit möglich berücksichtigt. Eine erste Beratung ist auf Anfrage zu einem reduzierten Tarif möglich.
Prozessuale Streitigkeiten
Die Bemühungen in prozessualen Streitigkeiten werden nach der Honorarordnung für Anwältinnen und Anwälte des Kantons Basel-Stadt verrechnet.
Ausserprozessuale Tätigkeit
Bei ausserprozessualer und beratender Tätigkeit bemisst sich die Honorierung nach der mit der Klientschaft getroffenen Vereinbarung.
Streitwert
In Fällen mit einem bezifferbaren Streitwert richtet sich das Honorar grundsätzlich nach der Höhe dieses Streitwertes.
Alle anderen Fälle
In allen anderen Fällen wird das Honorar nach Zeitaufwand verrechnet. Die Ansätze liegen zwischen Fr. 250.-- und Fr. 350.-- (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer).
Unentgeltliche Rechtspflege in Verfahren
Wenn die Voraussetzungen (Einkommensverhältnisse, Notwendigkeit der Vertretung und Komplexität der Rechtsfrage) erfüllt sind, kann ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei einer Gutheissung werden die Kosten der anwaltlichen Vertretung ganz oder teilweise vom Staat übernommen.
In Verfahren ohne Gerichtsverhandlung kann nur in Ausnahmefällen pro bono gearbeitet werden. Grundsätzlich wird auch in diesen Fälle nach Aufwand abgerechnet.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.